Rufbereitschaft        Telefon: 0611-53 26 241

Wiesbadener Kurier und Wiesbadener Tagblatt, 26.07.2018
Urlaub für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige richtig planen und sich vorab informieren

Urlaub tut jedem gut. Je belastender der Alltag, desto wichtiger ist es, einmal abzuschalten und sich frischen Wind um die Nase wehen zu lassen. Deshalb ist Urlaub insbesondere für Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige notwendig. Viele wissen jedoch nicht, wie sie Urlaub und Pflege unter einen Hut bringen sollen. Doch es gibt Lösungen. „Für eine Verschnaufpause können Angehörige verschiedene Leistungen bei der Pflegekasse beantragen und miteinander kombinieren.“

Wichtig zu wissen: Auch wenn man sich nicht zuhause aufhält, bleibt der Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten. Verreist man gemeinsam können die Sachleistungen über einen Pflegedienst vor Ort erbracht und über die Pflegekasse abgerechnet werden. „Es gibt ein breites Angebot an Pflegehotels, in denen ein gemeinsamer Urlaub möglich ist“. Pflegehotels bieten den Service eines Hotels und dazu auch gute Pflege an.

Verhinderungspflege bei kurzer Auszeit

Hier können Angehörigen wie auch die Pflegebedürftigen gemeinsam Neues erleben. „Am besten lässt man sich im Vorfeld durch einen Pflegedienst, die Sozialstation oder den Pflegestützpunkt beraten. Bei der Wahl des Hotels gilt es, auf Ausstattung, Service-Angebot und nicht zuletzt auch auf das Klima am Urlaubsort zu achten“.

Wenn pflegende Angehörige alleine verreisen, selbst zum Arzt müssen oder aus sonstigen Gründen eine Auszeit brauchen, trägt die Pflegekasse die Kosten einer sogenannten Verhinderungspflege. Für diesen Zeitraum kann ein ambulanter Pflegedienst die Aufgaben übernehmen. Die Kosten dafür werden ab Pflegegrad 2 bis zu einer Höhe von jährlich maximal 1.612 Euro übernommen. Helfen

Verwandte oder andere Privatpersonen aus, wird Ersatzpflege in Höhe des Pflegegeldes ausbezahlt.

„Manchmal ist auch eine Kurzzeitpflege hilfreich. Etwa wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen kurzfristig verschlechtert oder es sonstige Veränderungen der häuslichen Situation gibt“. Die Kurzzeitpflege erfolgt immer stationär und wird von der Pflegekasse für maximal 56 Tage im Jahr bezahlt. Wird dies nicht in Anspruch genommen, kann man bis zu 50 Prozent für die Verhinderungspflege nutzen. Auch besteht Anspruch auf 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen – was beispielsweise auch für ein Pflegehotel genutzt werden kann. „Um alle Möglichkeiten optimal ausschöpfen zu können, ist eine kompetente Beratung im Vorfeld sehr hilfreich“. Wer also Urlaub von oder mit Pflege plant, sollte sich vorab schlau machen.


Autorin: Geertje Akman ist stellvertretende Pflegedienstleiterin des Pflegedienstes „Credo“. Zuvor war sie Krankenschwester und Stationspflegeleiterin an den Herlios-Dr.Horst-Schmidt-Kliniken.

Internet: www.credo-pflegedienst.de